Die Haftpflichtversicherung: Warum sie wichtig ist und worauf Sie achten sollten
1. Was versichert die private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie versehentlich einer anderen Person einen Schaden zufügen. Sie übernimmt die Kosten für berechtigte Schadensersatzansprüche – und wehrt unberechtigte ab.
Dabei wird bei einer privaten Haftpflichtversicherung in drei Bereichen abgesichert.
- Personenschäden: Hierbei wird der körperliche Schaden, dem jemand Dritten durch schuldhaftes Handeln zugefügt wird, versichert.
- Sachschäden: Hierbei wird der entstandene Schaden an einer Sache/Gegenstand versichert.
- Vermögensschaden: Dies ist ein Schaden reiner finanzieller Natur, ohne dabei einen körperlichen oder Sachschaden zugefügt zu haben.
2. Was bedeutet gesetzliche Haftpflicht?
Der Begriff „gesetzliche Haftpflicht“ bedeutet, dass eine Person laut Gesetz dafür haftet, wenn sie einem anderen schuldhaft (also z. B. durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz) einen Schaden zufügt.
Einfach erklärt:
Wenn Sie jemand anderem einen Schaden verursachen, zum Beispiel:
- Sie fahren mit dem Fahrrad einen Fußgänger an
- Ihr Hund beißt einen anderen Hund
- Sie verschütten aus Versehen Kaffee auf den Laptop eines Freundes
Dann sind Sie laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, für den Schaden aufzukommen – dies ist Ihre gesetzliche Haftpflicht.
Das regelt der § 823 BGB: Wer einem andren vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
3. Was leistet eine private Haftpflichtversicherung?
Die gewählte Versicherungsgesellschaft, bei der Sie versichert sind übernimmt im wesentlichen drei Aufgaben. Im Schadensfall wird im ersten Schritt geprüft, ob bezüglich des entstandenen Schaden überhaupt ein Haftpflichtanspruch besteht.
Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt der Haftpflichtversicherer auch eine passive Rechtsschutzfunktion. In dieser Eigenschaft wehrt er alle unbegründeten Ansprüche ab, dies auch notfalls vor Gericht. Hierbei entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Handelt es sich um einen gerechtfertigten Schadenersatzanspruch, kümmert sich der Versicherer um die finanzielle Entschädigung vom Anspruchsteller. Hierzu zählt der Ersatz der beschädigten Sache, sowie mögliche Folgeschäden z.B. Personenschäden.
4. Welche Fälle sind beispielsweise nicht versichert?
Versichert sind kann es starke Unterschiede zwischen den ausgewählten Versicherungstarifen geben.
Grundlegend gibt es jedoch Punkte, für die eine private Haftpflichtversicherung nicht aufkommen wird.
Zum einen sind es Schäden, die vorsätzlich oder absichtlich herbeigeführt werden oder mit einer Straftat zusammenhängen.
Weiterhin sind auch sogenannten Eigenschäden nicht versichert. Dies sind Schäden die z.B. in häuslicher Gemeinschaft entstehen oder auch ganz einfach gesagt Schäden am Eigentum.
Die kleine Benzinklausel.
Diese Klausel schließt Schäden, die beim Gebrauch eines Kraftfahrzeuges verursacht werden aus. Solche Schäden sind in der Regel über die KFZ-Haftpflicht abgesichert. Es gibt jedoch Ausnahmen je nach Tarif. So ist in vielen Tarifen das Be- und Entladen in der privaten Haftpflicht mitversichert.
Darüber hinaus gibt es dann Bereiche, die nur über spezielle Haftpflichtversicherungen versichert werden können.
Das sind bspw. die Diensthaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht oder auch Bauherrenhaftpflicht.
5. Welche Leistungen sind in einer privaten Haftpflichtversicherung zu empfehlen?
Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie durch eine andere Person geschädigt werden, diese aber nicht zahlen kann – zum Beispiel, weil sie kein Vermögen und keine Haftpflichtversicherung hat. In solchen Fällen übernimmt Ihre eigene Versicherung den Schadenersatz, so als wäre der Schädiger selbst versichert. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Anspruch gerichtlich festgestellt wurde. Diese Deckung ist besonders sinnvoll, wenn es um größere Sach- oder Personenschäden geht und der eigentliche Verursacher nicht leistungsfähig ist.
Deliktunfähige Kinder
Die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung ist ein freiwilliger Zusatzbaustein. Sie greift, wenn Kinder unter 7 Jahren (bzw. unter 10 im Straßenverkehr) einen Schaden verursachen, für den sie rechtlich nicht haften würden. Obwohl keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung besteht, übernimmt die Versicherung den Schaden aus Kulanz, um Streit mit Dritten zu vermeiden. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben – was oft nicht der Fall ist. Dieser Zusatzschutz ist besonders wichtig, um auch moralisch berechtigte Ansprüche (z. B. gegenüber Nachbarn oder Freunden) abzusichern.
Mietsachschäden
Mietsachschäden sind Schäden, die Sie an gemieteten Sachen, meist an einer Wohnung oder einem Haus, verursachen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel solche Schäden, sofern sie nicht durch normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung entstehen. Ausgeschlossen sind meist Schäden an beweglichen, geliehenen Sachen oder bewusst verursachte Schäden.
Gefälligkeitsschäden
Gefälligkeitsschäden entstehen, wenn Sie bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung – etwa beim Umzug eines Freundes – versehentlich einen Schaden verursachen.
Schlüsselverlust
Ein Schlüsselverlust ist in vielen privaten Haftpflichtversicherungen mitversichert, wenn es sich um fremde, berufliche oder gemietete Schlüssel handelt – zum Beispiel für die Mietwohnung oder den Arbeitsplatz. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für den Austausch der Schließanlage sowie eventuell notwendige Sicherungsmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass der Verlust nicht vorsätzlich erfolgt ist und der Schutz im Vertrag enthalten ist.
Fazit:
Die private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte aber dennoch für jeden einzelnen eine “Pflichtversicherung” sein. Mit einem verhältnismäßigen geringen Beitrag kann sich jeder gegen eventuell existenzbedrohende Schadenersatzforderungen absichern.